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IHR ARBEITSBEGINN IN IRLAND



Wenn Sie eine Arbeit in Irland aufnehmen, müssen Sie zunächst eine "PPS"-Nummer (Personal Public Service Number) für die Lohnsteuerzahlung beantragen. Wenden Sie sich hierfür an das für Ihren Bezirk zuständige Sozialamt. Eine Liste mit Adressen finden Sie unter www.welfare.ie oder unter Tel. (01) 7043000.
Áras Mhic Dhiarmada, Store Street, Dublin 1. Townsend Street,
157-164 Townsend St., Dublin 2

  • Ausweis (gültiger Reisepass / Personalausweis) oder Geburtsurkunde, oder andere Ausweise mit Foto, z.B. Führerschein, Dienstausweis (mit Foto)
  • Nachweis der Adresse
  • Folgende Dokumente werden als Adressennachweis akzeptiert:

    Haushaltsrechnung, offizieller Brief/Urkunde, Kontoauszug, Mietvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers. Alle Dokumente müssen den Namen und die Anschrift des Bewerbers enthalten.

    Mitteilung der PPS-Nummer

    3 - 5 Arbeitstage nach Beantragung erhalten Sie ein Benachrichtigungs-schreiben mit Ihrer PPS-Nummer an die von ihnen angegebene Postadresse. Dieses Schreiben gilt als Identitätsnachweis für öffentliche Stellen, z.B. Gesundheitsbehörde, Bildungsbehörde, Finanzamt, Verkehrsamt, usw.

    Au?erdem müssen Sie die PPS-Nummer Ihrem Arbeitgeber übergeben, damit dieser Ihren Lohnsteuerfreibetrag (tax credit) vom Finanzamt mitgeteilt bekommt. So lange dies nicht geregelt ist, werden Sie pauschal versteuert. Dies bedeutet, dass Sie einen vorübergehenden Lohnsteuerfreibetrag für den ersten Monat Ihrer Beschäftigung erhalten, dass die Abzüge jedoch vom zweiten Monat an fortschreitend höher werden. Die Pauschalbesteuerung bedeutet, dass Sie nach Ablauf der ersten 4 Wochen keinen Lohnsteuer-freibetrag mehr erhalten und dass, unabhängig von der Einkommenshöhe, der Steuerabzug von der 9. Woche an nach dem höheren Steuersatz erfolgt. Es ist daher wichtig, dass Sie sich so bald wie möglich um die PPS-Nummer bemühen. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen das Finananzamt:

    Revenue Commissioners
    9/15 Upper O'Connell Street, Dublin 1.
    Tel.: 1890 333 425
    Sprechzeit: 9:30 - 17:00
    www.revenue.ie

    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber Ihnen das Formular P45 aushändigen, das Sie dem Finanzamt vorlegen müssen. Mit dem Formular P45 wird nachgewiesen, dass Ihr Arbeitgeber die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge entsprechend den Vorgaben des zuständigen Bezirksbüros ordnungsgemäß abgeführt hat.

    . PRSI (Personal Related Social Insurance) sind die Beiträge für Ihre Sozialversicherung.

    Das Formular P45 enthält:

  • Bruttogehalt bis zum Ende der Beschäftigungszeit
  • Steuerabzüge bis zum Ende der Beschäftigungszeit
  • Sozialversicherungsabzüge (PRSI) bis zum Ende der Beschäftigungszeit und Anzahl der versicherungspflichtigen Wochen)
  • Lohnsteuerfreibeträge, Standardsteuerbandbreiten and anwendbare Steuertabelle.
  • Am Ende jedes Steuerjahres muss der Arbeitgeber Ihnen einen Jahresgehaltsnachweis und eine Bescheinigung über die abgezogenen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge aushändigen. Diese Bescheinigung heißt P60 und besteht aus zwei Teilen. Sie ist der Nachweis für:

    Das Formular P60 weist nach:

  • die von Ihrem Arbeitgeber bezahlte Vergütung
  • die abgeführte Lohnsteuer und
  • die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Arbeitsvertrag

    Achten Sie darauf, dass Sie vor Arbeitsaufnahme einen Arbeitsvertrag unterschreiben. Dieser sollte in zwei Exemplaren ausgestellt werden. Beide Ausfertigungen sollten von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber unterschrieben werden. Lesen Sie den Vertrag sorgfältig und prüfen Sie, ob alle relevanten Informationen enthalten sind. Einzelheiten darüber, was der Vertrag enthalten sollte, finden Sie in dem Abschnitt "Ihr Recht am Arbeitsplatz" Hier klicken .

    Es gibt in Irland zwei Arten der Vergügung:

  • Lohn – wird wöchentlich gezahlt
  • Gehalt – wird monatlich gezahlt
  • Bitte beachten Sie, dass Sie bei wöchentlicher Bezahlung die erste Auszahlung erst in der zweiten Woche erhalten!

     
     
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