ARBEITSRECHT FÜR AUSLÄNDISCHE ARBEITNEHMER IN IRLAND
Diese Seite bietet einen allgemeinen Überblick für Arbeitnehmer zum Thema Rechte am Arbeitsplatz. Es handelt sich dabei jedoch weder um eine vollständige oder verbindliche Darstellung des Arbeitsrechts noch um eine rechtsgültige Auslegung. Weitere Einzelheiten sind von der Arbeitsrechtsinformationsstelle (Employment Rights Information Unit) des zuständigen Ministeriums, Department of Enterprise, Trade and Employment, erhältlich. Antragsformulare für Arbeitsrechtsansprüche sind auf Anfrage von der Arbeitsrechtsinformationsstelle (Employment Rights Information Unit) erhältlich. |
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| Wichtige Hinweise: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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Arbeitsbedingungen |
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Die Arbeitsbedingungen werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer verhandelt. Jegliche Vereinbarung darf jedoch gegen keine der gesetzlich geregelten Konditionen verstoßen, die in den Terms of Employment enthalten sind. |
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| Laut dem Gesetz über Arbeitsverhältnisse von 1994 und 2001 (Terms of Employment (Information) Act, 1994 and 2001) ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Sie innerhalb von zwei Monaten nach Arbeitsbeginn über die wichtigsten Konditionen Ihres Beschäftigungsverhältnisses schriftlich zu informieren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Hierzu gehören: |
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| Vergütung – Mindestlohn | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Gemäß dem "Gesetz über den Mindestlohn, 2000" hat ein erfahrener, erwachsener Arbeitnehmer Anspruch auf einen Mindestlohn von €7.00 pro Stunde. Als erfahrener, erwachsener Arbeitnehmer gilt, wer seit seinem ersten Beschäftigungsverhältnis ab dem 18. Lebensjahr mindestens zwei Jahre lang gearbeitet hat. Für andere Arbeitnehmerkategorien gelten geringere Raten. Die zweijährige Beschäftigungszeit muss nicht bei dem gleichen Arbeitgeber, oder in der gleichen Branche oder in Irland absolviert worden sein. Jegliche Beschäftigung ab dem 18. Lebensjahr ist auf den Mindestlohnanspruch anrechenbar. |
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| Arbeitnehmer im ersten Jahr einer Beschäftigung haben ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf €5.60 pro Stunde. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Arbeitnehmer im zweiten Jahr nach dem Datum der Erstbeschäftigung haben ab dem 18. Lebensjahr Anspruch auf €6.30 pro Stunde. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Mindestlohnrate erhöht sich von Zeit zu Zeit. Einzelheiten über die derzeit gültige Mindestlohnrate sind jederzeit von der Arbeitsrechtinformationsstelle erhältlich. |
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| Arbeitszeit / Urlaub | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Gesetz über die Regelung der Arbeitszeit von 1997 (Organisation of Working Time Act, 1997) regelt die Rechte des Arbeitnehmers bezüglich der folgenden Punkte: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Maximale Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die maximale durchschnittliche Arbeitswoche beträgt 48 Stunden, gerechnet über 4, 6, oder 12 Monate (in den meisten Fällen nicht mehr als 4 Monate). | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mindestanzahl der Ruhezeiten / Pausen | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sie haben Anspruch auf ein Minimum von: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Sonntagsarbeit: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sie haben Anspruch auf eine zusätzliche Bezahlung oder bezahlte Freizeit als Ausgleich für Sonntagsarbeit. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Urlaub und Feiertage | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Urlaubsanspruch beginnt mit dem Tag, an dem Sie anfangen zu arbeiten. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Ihr Jahresurlaubsanspruch beträgt mindestens 4 Arbeitswochen bezahlten Urlaub pro Urlaubsjahr. Der Jahresurlaub ergibt sich jedoch aus der vom Arbeitnehmer gearbeiteten Zeit. Vollzeitbeschäftigte haben Anspruch auf eine Woche bezahlten Jahresurlaub für jeweils drei Monate, in denen sie gearbeitet haben. Arbeitnehmer, die 1365 Stunden in einem Urlaubsjahr arbeiten, haben ihren vollen Anspruch auf vier Wochen Jahresurlaub zu dem Zeitpunkt erworben, es sei denn es handelt sich um ein Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wechselt. |
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| Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, haben Sie Anspruch auf Jahresurlaub in Höhe von 8% aller von Ihnen gearbeiteten Stunden, höchstens jedoch 4 Arbeitswochen in dem Urlaubsjahr. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Arbeitnehmer haben ebenfalls Anspruch auf neun Feiertage im Jahr, wobei der Arbeitgeber aus folgenden Optionen wählen kann: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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In Irland gibt es neun Feiertage: |
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Um Anspruch auf einen Feiertag zu haben, muss ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mindestens 40 Stunden in den 5 Wochen unmittelbar vor dem Feiertag gearbeitet haben. |
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| Entlassung | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Das Gesetz über unrechtmäßige Entlassung, 1977 bis 2001 (Unfair Dismissals Acts, 1977 to 2001), regelt die Rechte und Verfahren im Fall einer Entlassung. Generell muss ein Arbeitnehmer mindestens 12 Monate kontinuierlich bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, ehe er/sie berechtigt ist, eine Klage wegen unrechtmäßiger Entlassung im Rahmen dieses Gesetzes einzureichen. Für Leiharbeiter gilt als Arbeitgeber im Kontext der unrechtmäßigen Entlassung das nutznießende Unternehmen – nicht die Vermittlungsagentur. |
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| Mindestkündigungsfrist | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Gesetz über die Mindestkündigungsfrist, 1973 bis 2001 (Minimum Notice Act, 1973 to 2001), bestimmt, dass jeder Arbeitnehmer, der mindestens 13 Wochen für einen Arbeitgeber gearbeitet hat, Anspruch auf eine Mindestkündigungsfrist hat, ehe ein Arbeitgeber ihn/sie entlassen kann. Die Frist reicht von einer bis zu acht Wochen, je nach Beschäftigungsdauer. Ein Arbeitgeber, der die Mindestkündigungsfrist nicht einhalten kann, kann die Kündigungsfrist auszahlen. Arbeitnehmer haben folgende Mindestkündigungsfristansprüche: | ||||||||||||||||||||||||||||||||
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